DAV SEKTION RINGSEE e.V.
INGOLSTADT

Materialvermietung

  • Die Sektion Ringsee verleiht moderne und hochwertige Bergsportausrüstung für fast alle bergsportlichen Aktivitäten wie Klettersteig, Schneeschuhgehen, Skitouren, Eis-,  Fels- und Hochtouren.  Alle Ausrüstungsgegenstände entsprechen den geforderten Normen für Bergsportausrüstung, werden regelmäßig von fachkundigen Materialwarten überprüft und regelmäßig erneuert.
  • Sofern im Sortiment vorhanden, handelt es sich um Bergsportausrüstung unseres Partners Edelrid oder anderer namhafter Hersteller.
  • Das Material kann in der Geschäftsstelle gebucht und gezahlt werden; es muss während der regulären Öffnungszeiten  abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

Bitte beachten! Sektionsveranstaltungen haben bei der Vergabe Vorrang. Pflegliche Benutzung und baldmöglichste Rückgabe der ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände wird voraus gesetzt.

  • Das gewünschte Material kann nur schriftlich mit der offiziellen Überlassungsvereinbarung und während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle reserviert und gemietet werden.
  • Bei der Reservierung des Materials ist von Mitgliedern des DAV der DAV-Ausweis und von Nichtmitgliedern der Personalausweis vorzulegen.
  • Die Reservierung ist für FÜL der Sektion Ringsee frühestens 12 Monate, für Mitglieder der DAV-Sektionen Ringsee und Ingolstadt frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin möglich. Für alle Anderen beträgt diese Frist 4 Wochen.

Noch eine große Bitte: Bitte teilt bei Änderungen eurer Tourenpläne die Stornierung sobald als möglich der Geschäftsstelle mit, damit das Material ggf. anderen Bergsportler/innen zur  Verfügung gestellt werden kann.

  • Das reservierte / gemietete Material kann nur während der offiziellen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle abgeholt werden.
  • Die Abholung erfolgt grundsätzlich zum letzten offiziellen Öffnungstermin der Geschäftsstelle vor dem Vermietungstermin.
  • Bei Abholung ist die gesamte Leihgebühr zuzüglich 30 € Pfand zu bezahlen.
  • Mit der Bezahlung der Überlassungsgebühr inkl. Pfand wird die Reservierung verbindlich. Sämtliche Inhalte der Geschäftsbedingungen werden vollständig und uneingeschränkt anerkannt.
  • Das Pfand wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

Noch eine große Bitte: Bitte beachtet, dass das Material eventuell bereits wieder für andere Personen reserviert ist. Daher ist der vereinbarte Rückgabetermin unbedingt einzuhalten.

  • Das gemietete Material darf ausschließlich für den jeweils vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Eine jedwede anderweitige Nutzung ist unzulässig und untersagt.
  • Das gemietete Material darf nicht verändert werden. Jedwede Manipulation, Veränderung oder sonstige Anpassungen sind unzulässig und untersagt.
  • Das gemietete Material kann nur während der offiziellen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle zurückgegeben werden.
  • Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich zum ersten offiziellen Öffnungstermin der Geschäftsstelle nach dem Vermietungstermin.
  • Erfolgt die Rückgabe zu einem späteren als dem ersten offiziellen Öffnungstermin der Geschäftsstelle nach dem Vermietungstermin und wurde für die Rückgabe kein anderer Termin mit der Geschäftsstelle vereinbart, so erhöhen sich die die Vermietungsgebühren entsprechend den Tarifen der Überlassungsvereinbarung. Der entsprechende Betrag ist dann nach zu bezahlen.
  • Es wird ausdrücklich darum gebeten, den in der Überlassungsvereinbarung festgehaltenen Rückgabetermin einzuhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Material überprüft und pünktlich an die nächste mietende Person wieder ausgegeben werden kann.
  • Das gemietet Material ist bei Rückgabe vollständig, intakt und unbeschädigt zurückzugeben. Jede Abweichung davon (eine über das normale Maß einer gewöhnlichen und dem Zweck entsprechenden Abnutzung) ist der Geschäftsstelle unaufgefordert anzuzeigen.
  • Das Material ist zudem in der Art und Weise zurückzugeben, wie es bei Abholung übernommen worden ist (z. B. geschlossene Schnürung bei Steigeisen, knotenfreie Lastarme bei Klettersteigsets, ...). Bei Abweichungen wird eine Pauschale i. H. v. 5 € erhoben und ist nachträglich zu entrichten.
  • Bei Verlust von gemietetem Material werden der mietenden Person die Kosten einer Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.
  • Das gemietete Material wird nach der Rückgabe vom Materialwart der Materialvermietung auf etwaige Schäden und Funktionstüchtigkeit hin kontrolliert. Weist das zurückgegeben Material Beschädigungen auf, die über das normale Maß einer gewöhnlichen und dem Zweck entsprechenden Abnutzung hinausgehen, so werden etwaige Reparatur- / Instandhaltungskosten der mietenden Person nachträglich in Rechnung gestellt. Die Feststellungen des Materialwartes werden dabei als verbindlich anerkannt.

Jedes Klettersteigset ist mit einem an der dafür vorgesehenen und vom Hersteller empfohlenen Stelle mit einem Rastkarabiner ausgestattet. Um eine unnötige Auslösung des Klettersteigsets auszuschließen, darf sich der Kletterer/ die Kletterin nur statisch bzw. sehr langsam und vorsichtig an einem dafür geeigneten Fixpunkt im Klettersteig in den Rastkarbiner "setzen". Im Zweifel ist vor der Benutzung der gemieteten Ausrüstung beim Materialwart der Sektionsvermietung nachzufragen.

Hinweis: auch bei einer sachgemäßen Benutzung führt ein defektes Klettersteigset (z. B. eingerissener Bandfalldämpfer) dazu, dass die Sektion auf Kosten des Mieters ein neues Klettersteigset besorgt - vgl. Überlassungsvereinbarung und Geschäftsbedingungen der Materialvermietung.

  • Die Überlassungsvereinbarung kann  auf der Homepage der Sektion Ringsee heruntergeladen werden.
  • Die Kosten für die Vermietung von Material aus der Materialvermietung ergeben sich entsprechend der gültigen Fassung der Überlassungsvereinbarung.
  • Die Gebühren staffeln sich dabei in die Tarife 1 (Wochenende) und Tarif 2 (Woche).
  • Tarif 1 für ein Wochenende wird definiert von Donnerstag (Abholung) bis Montag/Dienstag (Rückgabe) bzw. Montag/Dienstag (Abholung) bis Donnerstag (Rückgabe). Tarif 2 für eine Woche wird definiert von Montag bis Montag bzw. Dienstag bis Dienstag bzw. Donnerstag bis Donnerstag.
  • Die Vermietungsgebühren aus der Überlassungsvereinbarung gelten für alle DAV-Mitglieder der Sektionen Ringsee und Ingolstadt. Für die Mitglieder anderer DAV-Sektionen wird ein Aufschlag i. H. v. + 20 %, von allen anderen Personen i. H. v. + 50% erhoben.
  • Pro Mietvorgang und Überlassungsvereinbarung ist ein Pfand i. H. v. 30 € zu entrichten.
  • Mehrere und nicht zeitlich zusammenhängende Vermietungszeiträume stellen jeweils einen eigenen Mietvorgang dar. Je Mietvorgang ist eine Überlassungsvereinbarung auszufüllen.
  • Eine Stornierung ist schriftlich bei Geschäftsstelle unter der Emailadresse geschaeftsstelle@dav-ringsee.de anzuzeigen.
  • Bis zu 14 Tage von dem vereinbarten Überlassungszeitraum ist die Stornierung kostenlos. Ab dem 13. Tag werden 100% der Gebühren fällig.

Haftung

  • Das gesamte Sortiment aus der Materialvermietung besteht aus Material namhafter Hersteller und entspricht dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Sämtliche Forderungen bzgl. CE-Normen und Sicherheitsüberprüfungen werden eingehalten.
  • Das gesamte Material wird gemäß den Vorgaben der PSA (Persönliche Sicherheitsausrüstung) regelmäßig überprüft und gewartet.
  • Die Verschüttetensuchgeräte (LVS-Geräte) werden inkl. Batterien und voll funktionstüchtig übergeben. Die Batteriekapazitäten betragen bei Vermietung mind. 70% der Maximalkapazität. Vor und nach einem Einsatz ist die Restbatteriekapazität durch die mietende Person eigenverantwortlich zu überprüfen, die Batterien sind ggfs. auszutauschen.
  • Bei einem Unfall, Fehlfunktionen und/oder unsachgemäßer Bedienung des Materials durch die mietende Person inkl. anderen Personen, denen die mietende Merson das vermietete Material zur Nutzung übergibt, verzichtet der Vermieter auf jegliche Schadensersatzansprüche ggü. der der Sektion Ringsee.
  • Es gilt die jeweils gültige Fassung der Geschäftsbedingungen für die Materialvermietung der Sektion Ringsee. Diese ergibt sich zum Tag der Abholung des reservierten /gemieteten Materials.
Klettersteig Setbeschreibung DAV Sektion Ringsee Stand 20200914
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Materialvermietung - UBERLASSUNGSVEREINBARUNG- DAV Sektion Ringsee Stand 20201006
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Materialvermietung - GESCHAEFTSBEDINGUNGEN - DAV Sektion Ringsee Stand 20201024
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Ausrüstungsliste Materialvermietung DAV Sektion Ringsee Stand 20201024
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